Hotline
1135 (24h-Hotline bei Covid-19 Symtomen; nur innerhalb Griechenlands anwählbar)
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Aktuelle Einreisebestimmungen
Die Einreise nach Griechenland ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, die nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Zusätzlich müssen sich Personen, die bis zum 8. Februar 2021 nach Griechenland einreisen, in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Wichtig! Reisende nach Griechenland müssen spätestens 24h vor Abflug ein Online Formular („Passenger Locator Form)", PLF) ausfüllen, indem alle Reisende, Kinder eingeschlossen, aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird und beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden muss. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Beschränkungen
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ bis zum 8. Februar 2021 verlängert. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte sind geschlossen. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Hotels und andere touristische Unterkünfte dürfen nach eigenem Ermessen öffnen. Es gelten aber spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen. In Griechenland gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Krankenhäusern, Bankfilialen und auf Wochenmärkten. Zusätzlich muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.